E-Mail 0 20 41 - 7 66 94 26 Kontakt
Rechtsanwälte Bottrop

Voraussetzungen für Opfereentschädigung bei Stalking

Seit 2007 als eigener Straftatbestand vom Gesetz erfasst, hat das Bundessozialgericht jetzt entschieden, dass Stalkingopfer nicht schon bei psychischer Gewalt einen Anspruch auf Opferentschädigung haben.


Über zwei Jahren war die betroffene Frau den Nachstellungen ihres ehemaligen Lebensgefährten ausgesetzt. Die Trennung nicht akzeptierend, lauerte er ihr auf, verfolgte sie, bombardierte sie mit Anrufen, SMS und Geschenken. Eine Veranlassung von Polizei- und Feuerwehreinsätzen gehörte ebenso zu seinem Repertoire wie Bomben- und Todesdrohungen gegen die Betroffene und ihre Familie. In der Folge litt die Betroffene an einer posttraumatischen Belastungsstörung, welche schließlich zu einer Schwerbehinderung führte. Trotzdem wurde ihr vom Bundessozialgericht eine Entschädigung nach dem Opferentschädigungsgesetz verwehrt.

Wie das Gericht ausführte, reicht allein die psychische Einwirkung auf das Opfer nicht aus, um einen solchen Anspruch zu begründen. Vielmehr gewährt das Gesetz einen Anspruch auf Versorgungsleistungen nur, wenn jemand infolge eines vorsätzlichen, rechtswidrigen tätlichen Angriffs eine gesundheitliche Schädigung erleidet. Voraussetzung sei grundsätzlich eine in feindlicher Willensrichtung unmittelbar auf den Körper eines anderen zielende gewaltsame Einwirkung. Je geringer dabei die Kraftanwendung durch den Täter ist, desto genauer muss geprüft werden, inwiefern durch die Handlung eine Gefahr für Leib oder Leben des Opfers bestand. Die Drohung mit Gewalt ist nur dann als tätlicher Angriff anzusehen, wenn die Gewaltanwendung unmittelbar bevorsteht. Gewaltlose, insbesondere psychische Einwirkungen auf das Opfer reichen demgegenüber nicht aus. Da diese Voraussetzungen bei der Frau nicht vorlagen, es sich bei den Taten vielmehr nur um eine psychische Einwirkung handelte, stehe ihr somit kein Anspruch auf Opferentschädigung zu.
 
Bundessozialgericht, Urteil BSG B 9 VG 2 10 R vom 07.04.2011
Normen: § 1 I S.1 OEG
[bns]

Anwalt Arbeitsrecht Bottrop Bewertung
Top Anwalt! Kompetent, transparent, ehrlich und verständnisvoll. Sowohl die Beratung vor Ort, als auch die Telefoninterviews waren immer einwandfrei! Hier wird der Mensch noch ernst genommen und nicht als "Zahlungsquelle" abgearbeitet. Ich kann und werde Herrn Metzlaff immer weiterempfehlen!

Google

Anwalt Arbeitsrecht Bottrop Bewertung
Herr Metzlaff hat mich in einem Arbeitsprozess, der bis zum ALG HAMM ging, vertreten, und alle Prozessstufen gewonnen. Er ist unglaublich empathisch und engagiert. Im Prozess handelt er überlegend und dadurch überlegen.

Es gibt keinen besseren Anwalt als H. Metzlaff!!! Ich bin ihm sehr dankbar!!

Anwalt.de

Anwalt Arbeitsrecht Bottrop Bewertung

Herr RA Metzlaff überzeugt mit Kompetenz und Weitblick. Herr Metzlaff hat meinen früheren Arbeitgeber der mich nach 10Jahren in der Coronazeit los werden wollte in die Mangel genommen und eine wirklich üppige Abfindung ausgehandelt. Seine stete Zuversicht gab mir Kraft. Dankeschön.....und wirklich empfehlenswert. Mittlerweile vertritt Herr Metzlaff meine Ehefrau gegen den Deutschen Renten Bund mit absehbaren Erfolg.

Anwalt.de

Anwalt Arbeitsrecht Bottrop Bewertung

Mit Herrn Metzlaff erfuhren wir eine sehr schnelle, kompetente und unkomplizierte Beratung bzw. Hilfe. Besonders positiv hervorzuheben ist seine ständige Erreichbarkeit und Zuverlässigkeit. Deshalb wäre Herr Metzlaff auch weiterhin für uns immer die erste Wahl, wenn es um einen Rechtsbeistand geht.

Anwalt.de

Anwalt Arbeitsrecht Bottrop Bewertung

Herr Metzlaff ist nicht nur sehr sympathisch, viel mehr ist er unglaublich kompetent. Er war immer erreichbar, hat eine sehr gute Abfindung für mich ausgehandelt und ich war zu jeder Zeit gut informiert. Auch das Team war immer freundlich. Ich bin mehr als zufrieden und empfehle Herrn Metzlaff uneingeschränkt weiter.

Anwalt.de

Anwalt Arbeitsrecht Bottrop Bewertung

Kann nur sagen Herr Metzlaff ist ein sehr kompetenter, herzlicher und fachlich toller Anwalt. Meine Ängste die ich Arbeitsrechtlich hatte konnte er mir schnell nehmen hat mich juristisch sehr gut beraten. Sollten meinerseits noch Fragen bestehen, hat Herr Metzlaff angeboten dass ich mich jeder Zeit melden kann und er mir die nötige Hilfe anbietet. Es ist für einen Laien wie mich sehr beruhigend wenn man einen so tollen Anwalt an seiner Seite weiß. Vielen lieben Dank.

Anwalt.de