E-Mail 0 20 41 - 7 66 94 26 Kontakt
Rechtsanwälte Bottrop

Nachteilsausgleich nur bei behinderungsbedingter Bindung an das Haus

Eine Befreiung von der Rundfunk- und Fernsehgebührenpflicht ist nur bei einem hohen Grad der Behinderung möglich.


Neben einer Seh- und/oder Hörbehinderung sei weitere Voraussetzung für eine Befreiung, dass der Betroffene einen dauerhaften Grad der Behinderung von mindestens 80 aufweist. Darüber hinaus müsste eine Teilnahme des Behinderten an öffentlichen Veranstaltungen aufgrund dieser Behinderung praktisch unmöglich sein, er im Ergebnis folglich an Haus oder Wohnung gebunden sein. Nicht zu berücksichtigen seien nach Ansicht der Richter dabei, ob der behinderte Mensch z.B. nur durch die Benutzung eines Rollstuhls öffentliche Veranstaltungen aufsuchen könnte, oder ob die Veranstaltungen, an denen der schwerbehinderte Mensch noch teilnehmen könnte, seinen persönlichen Bedürfnissen, Vorlieben und Neigungen entsprächen. Unerheblich sei ferner ob am Wohnort des Betroffenen überhaupt öffentliche Veranstaltungen angeboten würden.

Diese Voraussetzungen sah das Gericht bei der Klägerin als nicht erfüllt an und empfahl der unter anderem an einer Harn- und Stuhlinkontinenz leidenden Dame ihre Beeinträchtigung durch das Tragen von Windeln auszugleichen.
 
Sozialgericht Karlsruhe, Urteil SG KA S 1 SB 5864 09 vom 23.08.2011
Normen: § 128 SGB IX
[bns]

Anwalt Arbeitsrecht Bottrop Bewertung
Top Anwalt! Kompetent, transparent, ehrlich und verständnisvoll. Sowohl die Beratung vor Ort, als auch die Telefoninterviews waren immer einwandfrei! Hier wird der Mensch noch ernst genommen und nicht als "Zahlungsquelle" abgearbeitet. Ich kann und werde Herrn Metzlaff immer weiterempfehlen!

Google

Anwalt Arbeitsrecht Bottrop Bewertung
Herr Metzlaff hat mich in einem Arbeitsprozess, der bis zum ALG HAMM ging, vertreten, und alle Prozessstufen gewonnen. Er ist unglaublich empathisch und engagiert. Im Prozess handelt er überlegend und dadurch überlegen.

Es gibt keinen besseren Anwalt als H. Metzlaff!!! Ich bin ihm sehr dankbar!!

Anwalt.de

Anwalt Arbeitsrecht Bottrop Bewertung

Herr RA Metzlaff überzeugt mit Kompetenz und Weitblick. Herr Metzlaff hat meinen früheren Arbeitgeber der mich nach 10Jahren in der Coronazeit los werden wollte in die Mangel genommen und eine wirklich üppige Abfindung ausgehandelt. Seine stete Zuversicht gab mir Kraft. Dankeschön.....und wirklich empfehlenswert. Mittlerweile vertritt Herr Metzlaff meine Ehefrau gegen den Deutschen Renten Bund mit absehbaren Erfolg.

Anwalt.de

Anwalt Arbeitsrecht Bottrop Bewertung

Mit Herrn Metzlaff erfuhren wir eine sehr schnelle, kompetente und unkomplizierte Beratung bzw. Hilfe. Besonders positiv hervorzuheben ist seine ständige Erreichbarkeit und Zuverlässigkeit. Deshalb wäre Herr Metzlaff auch weiterhin für uns immer die erste Wahl, wenn es um einen Rechtsbeistand geht.

Anwalt.de

Anwalt Arbeitsrecht Bottrop Bewertung

Herr Metzlaff ist nicht nur sehr sympathisch, viel mehr ist er unglaublich kompetent. Er war immer erreichbar, hat eine sehr gute Abfindung für mich ausgehandelt und ich war zu jeder Zeit gut informiert. Auch das Team war immer freundlich. Ich bin mehr als zufrieden und empfehle Herrn Metzlaff uneingeschränkt weiter.

Anwalt.de

Anwalt Arbeitsrecht Bottrop Bewertung

Kann nur sagen Herr Metzlaff ist ein sehr kompetenter, herzlicher und fachlich toller Anwalt. Meine Ängste die ich Arbeitsrechtlich hatte konnte er mir schnell nehmen hat mich juristisch sehr gut beraten. Sollten meinerseits noch Fragen bestehen, hat Herr Metzlaff angeboten dass ich mich jeder Zeit melden kann und er mir die nötige Hilfe anbietet. Es ist für einen Laien wie mich sehr beruhigend wenn man einen so tollen Anwalt an seiner Seite weiß. Vielen lieben Dank.

Anwalt.de